

Immobilien & Finanzierung einfach machen
Oliver Wulf, Janina Ellen Sari, David Büchler
Immobilien & Finanzierung einfach machen.
Klingt easy. Ist es auch.
Der Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage reizt dich, aber das ganze Drumherum hält dich bisher noch davon ab? Verstehen wir. Wirklich. Nur zu gut. Daher finden wir: Es ist Zeit für die neue Ära des Eigentums!
Jede:r soll Immobilien kaufen können. Sicher. Einfach. Fair. Und deshalb bekommst du jetzt auf die Ohren, wie das Investieren in Immobilien ganz einfach funktioniert und vor allem, wie das auch ohne ein dickes Konto geht.
Hör mal rein. Und wenn du Fragen hast, die wir auch mal beantworten sollen, schreib uns gern an podcast@urbyo.com.
Klingt easy. Ist es auch.
Der Kauf einer Immobilie als Kapitalanlage reizt dich, aber das ganze Drumherum hält dich bisher noch davon ab? Verstehen wir. Wirklich. Nur zu gut. Daher finden wir: Es ist Zeit für die neue Ära des Eigentums!
Jede:r soll Immobilien kaufen können. Sicher. Einfach. Fair. Und deshalb bekommst du jetzt auf die Ohren, wie das Investieren in Immobilien ganz einfach funktioniert und vor allem, wie das auch ohne ein dickes Konto geht.
Hör mal rein. Und wenn du Fragen hast, die wir auch mal beantworten sollen, schreib uns gern an podcast@urbyo.com.
Episodes
Mentioned books

Mar 10, 2022 • 11min
Finanzierungsberater:innen & Darlehensvermittler:innen
Mit Profi-Unterstützung zu deiner "Perfect Fit" Finanzierung
Immobiliendarlehensvermittler:innen: Deine sichere Bank
Wenn du eine Immobilie gefunden hast, die du gern kaufen möchtest, ist der next Step die passende Finanzierung. Klar, kannst du dich selbst drum kümmern. Einfacher und schneller ist es aber meistens, wenn du dich an jemanden wendest, der das tagtäglich macht und den direkten Draht zu zig Banken hat. Immobililendarlehensvermittler:in ist also das Zauberwort. Das Wort ist dabei fast länger, als der Aufwand, den du dabei hast.
Hast du deine Unterlagen und ein Exposé der Immobilie zusammen, kann es nämlich schon losgehen. Damit du weißt, welche Unterlage benötigt werden, haben wir dir eine Checkliste zusammengestellt. Lade sie einfach herunter und sammle alles Notwendige zusammen.
➡ Hier kannst du die Checkliste downloaden: Checkliste für deine Finanzierungsunterlagen
Wie gesagt: Anschließend geht es auch schon los. Die Immobiliendarlehensvermittler:innen machen sich für dich auf die Suche nach dem besten Angebot. Und auch, wenn sie für dich arbeiten, werden sie von der Bank bezahlt, bei der du später die Finanzierung unterschreibst. Lässig, oder?
Ein gutes Angebot hast du ziemlich schnell auf dem Tisch liegen. Einige der Banken, mit denen wir bei Urbyo zusammenarbeiten, haben für uns die Fastlane freigegeben, so dass du innerhalb von 24 Stunden eine Zusage bekommen kannst. Dabei geht es nicht nur um die Erstfinanzierung. Auch die Anschlussfinanzierung kannst du dir auf diesem Weg sichern.
Alles dazu wie Immobiliendarlehensvermittler:innen arbeiten erfährst du in dieser Episode. Und wenn du einen Kredit brauchst – egal wofür – kontaktiere uns.

Mar 3, 2022 • 8min
Die Eigentümerversammlung: Was ist das?
Should I stay or should I go?
Zur Eigentümerversammlung wirst du einmal im Jahr eingeladen. Sie ist ein absolut wichtiger Termin, denn hier wird über Themen gesprochen, die dich am Ende auch finanziell betreffen. Die Einladung schickt die Hausverwaltung - mindestens zwei Wochen vorher inkl. der Tagesordnung.
🎧 HINWEIS:
Mehr über die Aufgaben der Hausverwaltung erfährst du übrigens in dieser Folge.
Bei der Versammlung werden Beschlüsse gefasst, die dann auch rechtskräftig werden. Besprochen wird u. a. die wirtschaftliche Situation der WEG. Also, wie lief das letzte Jahr und welche Anpassungen müssen eventuell für den aktuellen Wirtschaftsplan vereinbart werden. Aber auch anstehende Sanierungsmaßnahmen werden diskutiert und beschlossen.
Individuelle Punkte einzelner Eigentümer:innen sind ebenfalls Themen, über die gesprochen wird. Um deins auf die Tagesordnung zu bekommen, schreibst du dem Verwalter bzw. der Verwalterin einfach rechtzeitig – also bevor die Einladung verschickt wird – worüber abgestimmt werden soll. Dein Anliegen muss dabei sachlich sein und sollte von dir so vorbereitet sein, dass alle Miteigentümer:innen wissen worum es geht und auf Grundlage deiner Ausführung entscheiden können.
Jetzt kann es vorkommen, dass du nicht an der Eigentümerversammlung teilnehmen kannst - sei es, weil du keine Zeit hast oder der Ort für dich nicht gut erreichbar ist oder du keine Lust hast. Dann hast du die Möglichkeit jemanden zu bevollmächtigen in deinem Sinne abzustimmen - das kann der Verwalter, die Verwalterin oder ein:e Miteigentümer:in sein. Wichtig ist nur zu wissen, dass du dich im Nachhinein nicht beschwerden darfst über die getroffene Entscheidung.
Wenn du Fragen zur Eigentümerversammlung hast, schreibe uns gern an podcast@urbyo.com oder stelle sie direkt in der Urbyo Community.
Und um direkt Eigentümer:in zu werden und auch mal mitzuerleben, wie die Eigentümerversammlung live und in Farbe stattfindet, melde dich einfach auf urbyo.com an und finde die passende Immo.

Feb 24, 2022 • 9min
Immobilien kaufen im steigenden Zinsmarkt
Ist das noch sinnvoll?
Lohnt sich ein Immobilienkauf auch bei steigenden Zinsen?
In den letzten Wochen klettern die Zinsen immer höher. Und es ist gerade auch noch keine Ende in Sicht. Das sorgt für Verunsicherung am Kapitalmarkt. Klar. Gerade wenn es um Immobilien geht, sind ordentliche Summen im Spiel – und jede Zinserhöhung heißt, dass du mehr zahlen musst und sich deine monatliche Rate erhöht.
Tendeziell wird eine 100 %-Finanzierung dadurch einfach unattraktiver, so dass sich vielleicht eher eine 90 %- oder 85 %-Finanzierung anbietet.
Hast du nicht so viel Eigenkapital, um 10 % des Kaufpreises + die Erwerbsnebenkosten zu bezahlen, muss das aber auch kein Showstopper sein. Sprich dann gern einmal mit den Urbyo Finanzexpert:innen. Einen Termin kannst du ganz easy vereinbaren: ➡ Ab zur Terminvereinbarung für deine Finanzierung.
Natürlich können wir nicht voraussagen, wo sich die Zinshöhe einpendeln wird – irgendwo zwischen 2,0 % und 2,5 % könnte es aber werden. Unsere Meinung: Hast du also jetzt gerade von einer Bank ein Angebot mit niedrigerem Zinssatz vorliegen: Greif zu!
Immobilien sind dabei auch immer noch eine gute Kapitalanlage. Denn: Mieter:innen wird es immer geben. Und im Zusammenhand mit der derzeitigen Inflation, werden auch die Mieten stiegen, so dass sich das eventuell etwas mit deiner höheren Rate ausgleicht.
Bei Fragen dazu melde dich einfach: financing@urbyo.com. Diskutiere das Thema auch gern in der Urbyo Community. Und wenn dir eine weiteres Thema unter den Nägeln brennt, das wir hier gerne mal besprechen sollen, schreib uns an podcast@urbyo.com.

Feb 17, 2022 • 8min
Grundschuldbestellung
Was nach dem Kaufvertrag noch geregelt werden muss
Die Grundschuld muss nicht immer bestellt werden. Entweder hast du einfach so viel Kohle, dass du kein Darlehen benötigst oder die Finanzierungssummer liegt unter 50.000 €. Dann brauchst du nicht unbedingt ein Immobiliendarlehen, sondern kommst auch mit einem ratenkredit-ähnlichen Produkt aus – und dafür muss keine Grundschuld eingetragen werden.
Falls du aber doch eine Grundschuld bestellen musst, weil du die Immobilie über eine Bank finanzierst, bekommst du von der Bank u. a. auch die Grundschuldbestellung. Die muss auf jeden Fall auch von deinem Notar oder deiner Notarin beurkundet werden. Je nachdem wann du die vorliegen hast, kannst du die Unterlagen direkt zum Notartermin für die Kaufvertragunterzeichnung mitbringen – oder du braucht einen weiteren Termin. Auf jeden Fall muss du die Grundschuld selbst unterschreiben. Ausnahme: Du bist als gewerbliche:r Käufer:in häufig beim Notariat und weißt genau, was die Grundschuld beinhaltet. Dann kannst du auch die Notariatsmitarbeiter:innen bevollmächtigen.
Ein erklärungsbedürftiger Punkt bei der Grundschuldbestellung ist beispielsweise der Grundschuldzins. Der ist nämlich viel höher als ein Darlehenszins. Warum das so ist? Weil die beiden Zinsen nicht vergleichbar sind. Die Grundschuldzinsen werden nicht gezahlt. Das ist quasi eine zusätzliche Sicherheit für die Bank, falls du deine Raten nicht mehr zahlen kannst und es zur Zwangsversteigerung kommt. Hör also auf jeden Fall mal rein – ist ein kurzweiliger Pausenfüller.
Und wenn du im Anschluss weitere Fragen hast, schreib uns einfach an podcast@urbyo.com oder tausch dich dazu weiter in der Urbyo Community aus.

Feb 10, 2022 • 9min
Praxisfragen zur Anschlussfinanzierung
Was du wann tun kannst
Mit der Anschlussfinanzierung geht deine Baufinanzierung quasi in die Verlängerung – sofern du den Kredit zum Ende der vereinbarten Zinsbindungsfrist noch nicht vollständig zurückbezahlt hast. In der Urbyo Knowledge Base findest du den Theorieteil zur Anschlussfinanzierung.
Wie das in der Praxis aussieht? Im Normalfall schickt dir deine Bank etwa drei Jahre vor Zinsbindungsende ein Angebot. Du kannst aber auch jederzeit telefonisch oder per E-Mail nach einem Verlängerungsangebot fragen.
Solltest du kein neues Angebot bekommen oder zum Fristende keine Anschlussfinanzierung unterschrieben haben, heißt das nicht, dass du dann direkt die Restschuld auf den Tisch legen musst. In der Regel läuft dein Darlehen variabel weiter – aktuell zu einem Zinssatz zwischen 1,5-3% p.a. Da das vermutlich teurer ist, als es sein müsste, lohnt es sich auf jeden Fall immer, dass du dich rechtzeitig informierst – oder eben uns fragst, zu welchen Konditionen eine Anschlussfinanzierung möglich ist. Aus unserer Praxis lässt sich sagen: Wir geben in über 90 % der Fälle ein deutlich besseres Angebot ab als die Bank, die das Darlehen heute führt.
Jetzt gibt es ja für deine erste Finanzierung einen ziemlich festen Plan was die Laufzeit, Tilgung und Zinszahlung angeht. Zu welchem Zeitpunkt kannst du also switchen und dir bessere Konditionen sichern? Entweder ganz klassisch zum Zinsbindungsende oder du nutzt dein Sonderkündigungsrecht nach BGB. Das hast du nach zehn Jahren – plus einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.
Good to know: Für jeden Monat, den du dir den neuen Zinssatz früher sicherst, zahlst du einen Aufschlag von 0,015 %. Sobald deine Anschlussfinanzierung aber unter Dach und Fach ist, klären die Banken die Umstellung untereinander.
Zum Notar oder zur Notarin musst du übrigens nicht nochmal unbedingt – wenn die neue Darlehenssumme auch durch die Grundschuld im Grundbuch gedeckt ist. Dann klären die Notare und Banken nämlich alles miteinander und machen die Abtretung der Grundschuld. Die Kosten dafür liegen bei ca. 0,5 %, die du als Darlehensnehmer:in zahlst. Es sei denn: Deine Anschlussfinanzierung machst du mit Urbyo. Dann übernehmen wir die Kosten. Einfach so.
Wenn du mehr dazu wissen möchtest, schreib und gern eine E-Mail an podcast@urbyo.com. Und wenn du direkt loslegen willst, geh gern auf urbyo.com/finanzieren.

Feb 3, 2022 • 15min
Der Kaufvertrag & wie die Sache beim Notariat abläuft
Praxiswissen
Zuallerst: Es gibt nicht DEN einen Kaufvertrag. Auch bei Standardfällen unterscheiden sich die Entwürfe von Notariat zu Notariat. Zugegeben: Manchmal sind es nur Nuancen. Lesen ist aber Pflicht damit es keine böse Überraschung gibt.
Kaufst du eine Immobilie als Kapitalanlage, ist es oftmals so, dass du allein Käufer:in bist. Wenn du dich jetzt aber mit jemandem zusammentust – z. B. mit Geschwistern, Freunden, Ehepartner:in – kommt manchmal die Frage auf, ob ihr dann automatisch eine GbR seid. Dem ist auf jeden Fall nicht so. Das muss konkret festgelegt werden.
Kauft ihr also zu zweit privat eine Immobilie, seid ihr beide Miteigentümer:innen und alle Anteile werden 50:50 aufgeteilt. Hättet ihr eine GbR gegründet, wäre die GbR alleinige Eigentümerin und ihr als Käufer:innen nur Gesellschafter. Außerdem wäre das ganze Drumherum viel aufwändiger.
Um sicherzugehen, dass der Verkäufer bzw. die Verkäuferin auch das Recht hat die Immo zu verkaufen, reicht ein Blick ins Grundbuch. Wer da nämlich drinsteht, gilt als Eigentümer:in und darf auch verkaufen.
Aber nicht immer sitzen Käufer:in und Verkäufer:in gleichzeitig beim Notartermin. Das ist besonders dann der Fall, wenn beide Parteien an unterschiedlichen Orten sind. Das ist aber auch kein Problem. Nachgenehmigung ist hier das Stichwort.
Für dich als Käufer:in heißt das allerdings, dass du im Vorfeld alle Fragen platzieren solltest: zu bestimmten Mängeln, anstehenden Kosten oder Sanierungsmaßnahmen, die aktuell in der WEG diskutiert werden.
Wie das dann mit der Nachgenehmigung läuft? Das Notariat schickt den unterschriebenen Vertrag per E-Mail zusammen mit der Genehmigungserklärung an den Verkäufer bzw. die Verkäuferin. Die Erklärung muss er oder sie dann ausdrucken, unterschreiben und von seinem bzw. ihrem Notar:in beurkunden lassen. Dann geht alles zurück an deine:n Notar:in und die Unterlagen sind vollständig.
Übrigens: Eine Frist zur Nachgenehmigung gibt es im Grunde nicht. Theoretisch könnte sie auch erst Monate später gemacht werden. Allerdings gibt es auch eine gesetzliche Regelung, die dich als Käufer:in in die Lage versetzt die Nachgenehmigung innerhalb von zwei Wochen einzufordern. Dafür musst du ihn einfach einmal schriftlich auffordern nachzugenehmigen.
Worst Case: Der oder die Verkäufer:in lässt die Frist verstreichen und ist nicht mehr erreichbar. Die Kosten für die Kaufvertragerstellung trägst dann du – es sei denn: Der oder die Verkäufer:in hat im Vorfeld eine Kostenübernahmeerklärung abgeben. Wenn du magst, setzen wir dir gern eine solche auf. Schreib uns einfach eine kurze E-Mail an support@urbyo.com.
Eine Sache, die auch relativ häufig in Kaufverträgen steht, ist der Zusatz, dass die Verwaltung dem Verkauf zustimmen muss. In den allermeisten Fällen ist das aber kein Problem. Nur, wenn der oder die Käufer:in persönlich oder wirtschaftlich unzuverlässig ist, wird davon Gebrauch gemacht.
Falls du noch Fragen zu dem Thema hast, schrieb uns gern: podcast@urbyo.com. Oder tausch dich in der Urbyo Community aus.

Jan 28, 2022 • 8min
KfW-Bombe - Förderstopp für den Neubau
Was sind jetzt Alternativen zur KfW für den Neubau?
Die KfW stoppt die Förderung für den Neubau. Das sind die kompletten 40er und 55er Programme sowie 461 als Zuschuss auf Kredite für Einzelmaßnahmen – also zum Beispiel für Projekte wie eine Neudämmung eines Daches oder ähnliches. Quasi alle energetischen Produkte. Die Töpfe sind leer.
Aller Voraussicht nach bleiben schon zugesagte Förderungen auch bestehen. Falls man den Antrag eingereicht hat aber noch keinen Bescheid bekommen hat: da wird es eng. Wenn man die Bestätigung – also die BZA hat – aber den Antrag selbst noch nicht gestellt hat oder der nach bei der Bank zur Einreichung liegt, dann kann es sehr gut sein, dass man diese Förderung nicht mehr bekommt.
Bei Fragen dazu schick uns gern eine E-Mail an financing@urbyo.com. Gemeinsam mit unserem Team, schauen wir dann, was für dich als Alternative in Frage kommt – ohne, dass es den Rahmen sprengt.

Jan 27, 2022 • 9min
Die Mietverwaltung
Das Rund-um-Paket für deine Wohnung
Für die Eigentümergemeinschaft gibt es meistens eine Hausverwaltung. Die kümmert sich um alles, was mit dem Gebäude und dem Gemeischaftseigentum zu tun hat. Alles dazu erfährst du in dieser Folge.
Dann gibt es ja aber noch deine Wohnung. Die wird innerhalb einer Eigentümergemeinschaft auch als Sondereigentum bezeichnet. Für die stehen aber natürlich ebenfalls ein paar Dinge an, z. B. die Überwachung der Mieteinnahmen, die Nebenkostenabrechnung, die Beauftragung von Reparaturen oder die mögliche Nachmietersuche.
Für all diese Themen gibt es dann die Mietverwaltung.
Die Mietverwaltung musst du aber natürlich auch extra beauftragen – und bezahlen. Je nach Leistungsumfang können das zwischen 15 € und 40 € monatlich pro Wohnung sein. Diese Kosten kannst du nicht auf deine:n Mieter:in umlegen. Du zahlst sie also selbst.
Was du dafür bekommst? Zu den Leistungen einer Mietverwaltung gehören:
Überwachung des Mieteingangs
Mahnung bei Zahlungsverzug
Erstellung der Nebenkostenabrechnung
Optional kann dich die Mietverwaltung auch bei der Suche nach einem Nachmieter oder einer Nachmieterin unterstützen. D. h. sie inseriert die Wohnung und trifft eine Vorauswahl, so dass du am Ende nur noch entscheiden musst, welche:r Kandidat:in in deine Wohnung einzieht.
Allerdings bekommst du diesen Service auch von uns: Mit unserem "Neu vermietet"-Versprechen.
ToDo's, wie die Nachmietersuche, sind – hoffentlich – kein Dauerthema für dich, so dass du dir überlegen solltest, es auch nur im Bedarfsfall bei der Mietverwaltung zu beauftragen. Dadurch kannst du nämlich deine monatliche Pauschale reduzieren.
Ob sich das rechnet, solltest du im Vorfeld aber gut kalkulieren. Bei einer kleineren Studentenwohnung in Chemnitz, die du verwalten lässt, kann das schnell zum Renditekiller werden.
Ist das aber eine Option für dich, weil du beispielsweise mehrere Wohnung hast, die du vermietest, dann kann ist es natürlich superbequem, wenn die Hausverwaltung, die sich um das Gemeinschaftseigentum kümmert, auch die Mietverwaltung übernimmt – sofern sie das überhaupt anbietet.
Wenn du mit deinem Objekt aber grundsätzlich Probleme hast oder schonmal vergisst die Mieteingänge zu kontrollieren oder Mahnungen für dich ein Thema sind, dann kann das Thema wirklich sinnvoll sein. Achte dabei aber – wie gesagt – auf die Kosten. Deine Rendite bzw. deine Mieteinnahmen sollten einfach hoch genug sein, um die durchschnittlich 25 € pro Monat locker abzudecken.
Allein aus Bequemlichkeit solltest du aber nicht unbedingt auf eine Mietverwaltung zurückgreifen. In der Regel kannst du dich um eine handvoll Immobilien gut selbst kümmern. Jedenfalls sollte dich die Angst vor der Nebenkostenabrechnung nicht dazu bringen eine Mietverwaltung zu beauftragen.
Du hättest gern noch ein paar Erfahrungswerte? Kein Problem. Tausch dich in der Urbyo Community oder melde dich direkt bei uns.
Du hast noch andere Themen auf dem Herzen? Her damit: podcast@urbyo.com."Neu ver

Jan 20, 2022 • 12min
Die Hausverwaltung
Ein Must-have für's Gemeinschaftseigentum?
Starten wir also mit dem Gemeinschaftseigentum.
Das gehört allen Eigentümer:innen. Kaufst du also eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, wirst du Teil dieser Eigentümergemeinschaft und erwirbst dadurch auch Anteile am Gemeinschaftseigentum.
Dabei heißt Anteil nicht, dass dir z. B. ein bestimmter Abschnitt des Treppenhauses gehört. Vielmehr ist es so, dass beim Kauf der Immobilie im Kaufvertrag und Grundbuch deine Miteigentumsanteile stehen.
Wenn sich aus der Teilungserklärung dann z.B. ein Eigentumsanteil von 10 % ergibt, dann gehören dir quasi 10 % am gesamten Gemeinschaftseigentum – also dann 10 % an jeder Stufe des Treppenhauses, 10 % der Tiefgarage und so weiter. Und natürlich trägst du auch 10 % der Kosten, die für das Gemeinschaftseigentum anfallen.
Und dabei kommt dann die **Hausverwaltung ** ins Spiel.
Die ist nämlich der Profi, der weiß worauf es beim Betreiben eines Hauses ankommt. Die Eigentümergemeinschaft entscheidet sich gemeinsam für eine Hausverwaltung, beauftrag und bezahlt sie.
Die Kosten hängen dabei ein von der Region und Größe der Anlage an – also, wie viele Wohnungen hat das Haus. In der Regel kannst du mit Netto-Gebühren zwischen 18 € und 30€ pro Wohnung und Monat rechnen.
Was du dafür bekommst?
Bei der Verwaltung des Gemeinschaftseigentums ist eine entscheidende Aufgabe die Instandhaltung. Also die Planung von Maßnahmen und eben auch die Durchführung. Ist beispielsweise die Klingelanlage defekt, kümmert sich die Hausverwaltung um Angebote und Beauftragung der entsprechenden Gewerke.
Die Kosten für solche Maßnahmen sind dann allerdings nicht in der monatlichen Verwaltungsgebühr drin. Dafür zahlst du extra in die Instandhaltungsrücklage.
Die Informationspflicht gehört auch zu den Aufgaben der Verwaltung. Einmal im Jahr wirst du zur Eigentümerversammlung eingeladen, bei der dann besprochen wird was alles ansteht
Ob deine Eigentümergemeinschaft eine Hausverwaltung braucht, ist natürlich ganz individuell. Im Grunde kann sich die Gemeinschaft oder einzelne Eigentümer:innen auch selbst darum kümmen. Allerdings ist das meistens nicht besonders praktikabel, denn es müssen gewisse Regeln eingehalten werden, die Kontoführung muss stimmen usw.. Am Ende ist es einfach sehr viel administrative Arbeit.
Die Hausverwaltung kümmert sich nicht zuletzt auch um alle Verträge, die eine Hausgemeinschaft schließt. Zum Beispiel den Vertrag mit dem Hausmeisterservice, mit Versicherungen und den ganzen Versorgungsbetrieben. Auch um die entsprechenden Zahlungen kümmert sich die Hausverwaltung. D. h. sie sammelt das Geld ein und erstellt dann einmal jährlich die Hausgeldabrechnung.
Diese Hausgeldabrechnung ist dann die Basis für deine eigene Nebenkostenabrechnung mit deinem Mieter bzw. deiner Mieterin
Übrigens: Gibt es Probleme mit der Hausverwaltung und möchte die Eigentümergemeinschaft ihr kündigen, geht das natürlich – unter gewissen Voraussetzungen.
Grundsätzlich hat der Verwaltervertrag eine begrenzte Laufzeit von höchstens fünf Jahren. Wenn der jetzt früher gekündigt werden soll, dann kann man den Verwalter oder die Verwalterin per Eigentümerbeschluss abberufen. In dem Fall muss aber die vertraglich vereinbarte Vergütung weitergezahlt werden. Es gibt aber natürlich auch außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten – insbesondere, wenn die Verwaltung ihren Pflichten nicht nachkommt.
Damit es gar nicht erst soweit kommt, kann die Eigentümergemeinschaft einen Beirat einrichten. Im Grunde ist das eine freiwillige Sache – außer, es ist in der Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung festgelegt.
Soweit also zur Hausverwaltung. Als Ergänzung dazu gibt es auch noch die Mietverwaltung – oder auch Sondereigentumsverwaltung. Was das ist erfahrt ihr in der nächsten Folge. Also, stay tuned!
Wenn du dich zur Hausverwaltung noch ein bisschen austauschen möchtest, stell deine Frage gern in der Urbyo Community oder melde dich direkt bei uns.
Du hast andere Themen, die dir unter den Nägeln brennen? Her damit: podcast@urbyo.com.

Jan 13, 2022 • 9min
Kaufpreis verhandeln
Geht noch was?
Beim Verhandlen des Kaufpreises für eine Immobilie geht es nicht darum einfach mal aus Jux und Dollerei dem Verkäufer oder der Verkäuferin ein Gegenangebot zu machen. Ist der Preis fair, solltest du auch so fair sein ihn zu akzeptieren – und dich freuen, dass du einen guten Abschluss gemacht hast.
Willst du trotzdem noch einen besseren Preis rausbekommen, kann das im Zweifel nach hinten losgehen und du katapultierst dich dadurch ins Aus.
Grundsätzlich kannst du dir aber merken: Je höher der Kaufpreis ist, desto eher hast kannst du ihn noch verhandeln. Und dann gibt es noch ein paar Faktoren, die dich in eine gute Verhandlungsposition bringen – anstehende Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten beispielsweise.
In diesem Fall ist offensichtlich, dass nach dem Kauf der Immobilie höhere Kosten auf dich als neue:n Eigentümer:in zukommen. Und das ist ein starkes Argument in der Verhandlung.
Ein weiterer Faktor für die Preisverhandlung ist die Nachfrage: Je geringer die ist, desto besser ist deine Verhandlungsposition. Frage also ruhig auch mal den oder die Verkäufer:in bzw. den oder die Makler:in, wie viele Leute sich ebenfalls für die Immobilie interessieren.
Dein Auftreten spielt dabei eine wichtig Rolle. Es geht nicht darum, dem oder der Verkäufer:in sein eigenes Objekt schlecht zu reden. Sei seriös, fair, freundlich und verbindlich. Das erhöht deine Chancen, denn am Ende spielt bei vielen das Bauchgefühl eine wichtige Rolle, wenn sie ihre Immobilie verkaufen.
Das Ganze sollte – wie so oft – ein Geben und Nehmen sein. Du möchtest den Kaufpreis senken? Dann solltest du dem Verkäufer oder der Verkäuferin auch etwas anbieten können – z. B. schon eine Finanzierungsbestätigung oder einen schnellen Notartermin. Bei beidem helfen wir dir natürlich! Schreibe uns einfach eine E-Mail an support@urbyo.com oder vereinbare direkt einen Termin auf Urbyo Finanzieren. Halte am besten schon mal alle Unterlagen parat, damit wir den Turbo zünden können. Welche das sind? Schau mal hier in den Infos zur Haushaltsrechnung.
Noch ein paar weitere Punkte gefällig, die dich in eine bessere Verhandlungsposition bringen? Voilà:
Was ist das für eine Immobilie?
Wie ist die Situation des Verkäufers/der Verkäuferin?
Was für eine Mieterstruktur ist vorhanden?
Wie lange ist das Objekt bereits am Markt?
Hat der oder die Verkäufer:in beipielsweise Verkaufsdruck kannst du mit Schnelligkeit sicherlich punkten.
Hast du für dich die relevanten Fakten zusammengesammelt und dir eine Taktik zurechtgelegt, kommt's auf den richtigen Zeitpunkt an, um deine Asse aus dem Ärmel zu holen.
Theoretisch kannst du den Kaufpreis natürlich noch beim Notartermin verhandeln. Praktisch empfiehlt sich das überhaupt nicht. Am besten verhandelst du den Kaufpreis für die Immobilie direkt bei der Reservierung – dann kann auch der Kaufvertrag direkt so aufgesetzt werden und muss nicht mehr nachträglich angepasst werden.
In diesem Sinne: Happy Kaufpreisverhandlung!
Möchtest du dich zum dem Thema noch weiter austauschen, frag gern in der Urbyo Community nach oder melde dich bei uns.
Wenn ihr noch Fragen habt, die euch beschäftigen, dann schreibt uns gerne an podcast@urbyo.com.


