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RefPod # 89 Sachliche Zuständigkeit (inkl. Streitwert-Reform)
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Jan 27, 2026 Kernfragen zur sachlichen Zuständigkeit in zivilrechtlichen Prüfungen werden knapp erklärt. Es geht um §23 und §71 GVG, Instanzenzug und spezielle Zuweisungen wie Wohnraum- und Nachbarrechtsfälle. Die Reform der Zuständigkeitsstreitwerte zum 01.01.2026 samt Übergangsrecht und die neue 10.000-Euro-Grenze werden vorgestellt. Praktische Klausurtipps und Streitwertbestimmung runden die Folge ab.
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Episode notes
§1 ZPO Beim Prüfen Zitieren
- Zitieren Sie §1 ZPO, wenn Sie die sachliche Zuständigkeit prüfen, und verweisen Sie auf die einschlägigen GVG-Normen.
- Christian Walz betont, dass viele Prüfer Wert auf die Nennung des §1 ZPO legen und er selbst dies beim Korrigieren erwartet.
Prüfschema Für Sachliche Zuständigkeit
- Prüfen Sie zuerst spezielle Zuweisungen nach §§23 Nr.2 und 71 GVG, dann Sachzusammenhang, zuletzt streitwertabhängige Zuständigkeit nach §23 Nr.1 und §71 Abs.1.
- Anna Henrichs und Christian Walz erklären das sinnvolle Schema und raten, 23 Nr.1 und 71 Abs.1 korrekt zu zitieren.
Wohnraummiete Führt Zum Ausschließlichen Amtsgericht
- Wohnraummietsachen sind nach §23 Nr.2a GVG ausschließlich beim Amtsgericht zu führen und Gerichtsstandsvereinbarungen sind unzulässig.
- Ausschließliche Zuständigkeit verhindert rügellose Einlassung und bindet Parteien an Verweisungs- und Kostenregeln nach §§281,40 ZPO.
