

Auslegungssache – der c't-Datenschutz-Podcast
c't Magazin
Sie möchten beim Thema Datenschutz auf dem Laufenden bleiben, aber keine seitenlange Literatur wälzen? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Juristen-Redakteurs-Duo.
Alle 14 Tage bespricht c't-Redakteur Holger Bleich mit Joerg Heidrich aktuelle Entwicklungen rund um den Datenschutz. Joerg ist beim c't-Mutterschiff Heise Medien als Justiziar für das Thema zuständig und hat täglich mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu tun. Wechselnde Gäste ergänzen das Duo.
Mehr Infos gibts unter https://heise.de/-4571821
Alle 14 Tage bespricht c't-Redakteur Holger Bleich mit Joerg Heidrich aktuelle Entwicklungen rund um den Datenschutz. Joerg ist beim c't-Mutterschiff Heise Medien als Justiziar für das Thema zuständig und hat täglich mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu tun. Wechselnde Gäste ergänzen das Duo.
Mehr Infos gibts unter https://heise.de/-4571821
Episodes
Mentioned books

Feb 25, 2022 • 1h 14min
IT-Sicherheit und Datenschutz
Mit Adrian Schneider, Joerg Heidrich, Achim Barczok
IT-Recht-Blog Telemedicus: https://www.telemedicus.info

Feb 11, 2022 • 1h 25min
Datenschutz für Websites
Mit Carola Sieling, Joerg Heidrich, Achim Barczok
Ob Vereinsauftritt, privates Blog oder Online-Shop: Für Webseiten gilt die DSGVO. Wer eine Seite aufsetzt, muss sich deshalb von Anfang an Gedanken machen, an welchen Stellen er Nutzerdaten speichert, verarbeitet und weiterleitet, zum Beispiel über eingebundene Dienste und Plug-ins.
Doch wie genau bekommt man seine Webseite datenschutzkonform? Diese Frage beantworten Joerg und Achim – Holgers Urlaubsvertretung – gemeinsam mit Carola Sieling. Carola ist bereits zum dritten Mal (Folge 27, Folge 18) in der c't Auslegungssache zu Gast und erklärt, welche Vorgaben der DSGVO für Website-Anbieter relevant sind.
Wunderbar zum Thema Websites passt auch das Bußgeld der Woche, das in dieser Woche gar kein Bußgeld ist, sondern ein Schadensersatz. Ein Webseitenbetreiber muss 100 Euro an einen Seitenbesucher bezahlen, weil dessen IP durch den Einsatz von Google Fonts an Google in den USA weitergegeben wurde – ohne Einwilligung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Beim Betreiben einer Webseite lauern zahlreiche weitere Datenschutzfallen: Das eingebettete Video von YouTube ist ebenso problematisch wie der Like-Button für Facebook, und im Newsletterformular sollte man sich hüten, allzu viele persönliche Informationen abzufragen. Bei Fotos kommen außerdem Urheberrecht und Persönlichkeitsrechte hinzu, die es zu beachten gilt.
Besonders kritisch ist das Einbauen von Analytics-Tools, mit denen man mehr über die Besucher seiner Webseite erfahren kann. Jüngst hat etwa die österreichische Datenschutzbehörde entschieden, dass der Einsatz von Google Analytics gegen die DSGVO verstößt – und auch Joerg und Carola sind eindeutig der Meinung, dass man fürs Besucherzählen derzeit besser nicht den Dienst von Google einsetzt.

Jan 28, 2022 • 1h 17min
Problemfall Entscheidungsalgorithmen
Mit Peter Hense, Holger Bleich und Joerg Heidrich
Das "Unding"-Projekt - Automatische Entscheidungen anfechten

Jan 14, 2022 • 1h 20min
Datenschutz-Ausblick 2022
Mit Frederick Richter, Holger Bleich und Joerg Heidrich
Stiftung Datenschutz
CNIL-Pressemeldung mit Links: "The CNIL fines GOOGLE a total of 150 million euros and FACEBOOK 60 million euros for non-compliance with French legislation"
EU-Kommissions-Pläne für Gesetzgebungsverfahren 2022 (PDF)

Dec 17, 2021 • 1h 25min
Dr. Datenschutz meets Auslegungssache
Mit Laura L. Stoll, Cornelius von Cramm, Holger Bleich und Joerg Heidrich
Der Dr.-Datenschutz-Podcast

Dec 3, 2021 • 45min
Dystopie Mitarbeiterüberwachung
Mit Eva Wolfangel, Holger Bleich und Joerg Heidrich
Überwachung von Angestellten: „Jeder ist potenziell verdächtig“, von Eva Wolfangel

Nov 19, 2021 • 1h 15min
Datenschutz als Verbraucherrecht
Mit Heiko Dünkel, Holger Bleich und Joerg Heidrich
Konferenzprogramm und Livestream-Links Techtide am 2.12.2021
Urteil LG Mainz "Inkassofirma muss 5.000 Euro Schadensersatz wegen Schufa-Eintrag zahlen"
Der neue 327q BGB (ab 1.1.2022)

Nov 5, 2021 • 1h 23min
Post Privacy, Tannenbäume und Transhumanismus
Mit Dr. Thomas Schwenke, Holger Bleich und Joerg Heidrich
Der Podcast "Rechtsbelehrung" von Marcus Richter und Dr. Thomas Schwenke

Oct 22, 2021 • 1h 17min
Das TTDSG - Alter Datenschutz in neuen Schäuchen?
Mit Dr. Carlo Piltz, Holger Bleich und Joerg Heidrich
Volltext TTDSG in der verabschiedeten Fassung
de lege data (aktuelle datenschutzrechtliche Einschätzungen von Dr. Carlo Piltz)

Oct 8, 2021 • 1h 26min
DSGVO Art. 6: Wann Datenverabeitung erlaubt ist
Mit Sascha Kremer, Holger Bleich und Joerg Heidrich
Für Episode 48 des c't-Datenschutz-Podcasts hatten sich Joerg und Holger auf die Anregung eines Hörers vorgenommen, ausgiebig zu klären, wann Datenverarbeitungen nach DSGVO erlaubt sind. Herausgekommen ist eine Auslegungssache mit deutlicher Überlänge. Die Zeit ist gut investiert, denn als Podcast-Gast erläutert der auf Datenschutz spezialisierte Rechtsanwalt Sascha Kremer die Sachlage auch für Laien verständlich und anhand vieler konkreter Beispiele.
Als Mantra der DSGVO gilt: Jede Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist verboten, außer es existiert eine Erlaubnis ("Verbot mit Erlaubnisvorbehalt"). Was erlaubt ist, regelt Art. 6 DSGVO, der die sechs möglichen Rechtsgrundlagen definiert. Am Beginn der Liste steht die infomierte Einwilligung der betroffenen Person. Jeder kennt sie, beispielsweise durch die Websites vergeschalteten Cookie-Banner. Unternehmen mögen sie sie nicht sonderlich, weil sie jederzeit widerrufbar ist. Lieber ist ihnen, sich auf die erlaubte Datenverarbeitung im Umfeld eines Vertragsschlusses zu berufen. Diese greift bereits bei der Anbahnung, beispielsweise wenn ein potenzieller Kunde Produkte in den Warenkorb eines Onlineshops legt.
In der Podcast-Episode legen Joerg und Sascha Kremer ein besonderes Augenmerk auf Art. 6 Abs. 1f, aus die erlaubte "Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten". Joerg bezeichnet diese Rechtsgrundlage als "Auffangvorschrift". Kremer weist darauf hin, dass diese Rechtsgrundlage oft falsch verstanden wird: Es gehe nicht nur ums berechtigte Interesse des Verarbeitenden, sondern um eine Abwägung von Interessen des Verarbeitenden, der betroffenen Person und vielleicht auch noch Dritter. Deshalb lasse sich daraus keinesfalls ein Freibrief konstruieren. Anhand von Beispielen werfen die drei Diskutanten Interessen auf beide Seiten der Waage und schauen, wann tatsächlich "berechtigtes Interesse" vorliegt.


