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RefPod # 56 RA-Klausur 3 (Zweckmäßigkeitserwägungen aus Klägersicht)
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Feb 11, 2025 Die Bedeutung von Zweckmäßigkeitserwägungen für Klausurnoten wird eingehend besprochen. Eine kreative Eselsbrücke, präsentiert von den VA-OPAS, erleichtert das Lernen. Christian und Niklas erläutern die Vorbereitungen zu Mahn- und Gestaltungsrechten. Die Wahl der richtigen Parteien beim Verklagen wird diskutiert, samt den Folgen. Strategien für Anträge, insbesondere bei Schmerzensgeld und Rücktrittsfällen, werden anschaulich erklärt. Schließlich gibt es Tipps zur richtigen Formulierung und zum elektronischen Rechtsverkehr.
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Episode notes
Streitverkündung Bei Regressfällen Nutzen
- Ziehe bei Regressfällen Streitverkündung nach §§72 ff. ZPO in Betracht, um Interventionswirkung zu erreichen.
- Streitverkündung bindet den Streitverkündeten an tragende Feststellungen des Vorurteils.
Versäumnisurteil Antrag Vorab Stellen
- Nimm in der Klageschrift den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils (§331 III ZPO) bereits auf.
- Das verhindert, dass der Beklagte bei nachträglicher Nachfrage noch schnell eine Verteidigungsanzeige stellt.
Schmerzensgeld Klug Antragen
- Formuliere Schmerzensgeldanträge mit einer Größenordnung oder unbeziffert und begründe die Bandbreite im Sachvortrag.
- Vermerke außerdem Zinsen seit Rechtshängigkeit in der Klage, wenn Nebenentscheidungen noch offen sind.
