Der DDR-Strafprozess gegen Otto Fleischer
Kurz nach dem Arbeiteraufstand am 17. Juni 1953 gehörte der Otto-Fleischer-Prozess zu den ersten und größten einer ganzen Reihe von Verfahren, in denen die DDR-Justiz mit besonderer Härte gegen vermeintliche Regimegegner vorging.
Am vorletzten Prozesstag, dem 25. September 1953, vor dem 1. Strafsenat des Obersten Gerichts der Deutschen Demokratischen Republik in Berlin dürfen sich die Angeklagten äußern.
Staatsanwalt fordert lebenslänglich für Otto Fleischer
Der Staatsanwalt hat sein Plädoyer gehalten und für den Hauptangeklagten Fleischer lebenslänglich gefordert. Unter dem Eindruck dieser von Politpathos triefenden Rede bricht der Hauptangeklagte fast zusammen. Kaum Worte findend, gesteht er schluchzend seine angebliche Schuld ein. Wegen der Emotionalität dieser Passage und mit Rücksicht auf Fleischers Kinder hören wir nur das Ende seiner sehr bewegten Rede, gefolgt von den Ausführungen der Mitangeklagten.
Die Angeklagten zeigen sich einsichtig
Die Angeklagten haben nach dem Plädoyer des Staatsanwalts (lebenslänglich für Fleischer) und vor der Verkündung des Urteils Gelegenheit, frei zu sprechen. Otto Fleischer bittet – wie die anderen Angeklagten auch – das Gericht, ihn in der Haft arbeiten zu lassen, "damit ich wenigstens einen kleinen Teil der Schuld abtragen kann, die ich gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik begangen hab. Und ich bitte um die Gnade, mir im Zuchthaus Gelegenheit zu geben zu arbeiten, damit ich wenigstens einen kleinen Teil der Schuld abtragen kann, die ich gegenüber der Deutschen Demokratischen Republik begangen habe. Und ich bitte um die Gnade, mir doch die Möglichkeit zu geben, noch einmal mit meiner Familie zusammenzukommen, für die ich mein bisheriges Leben gelebt habe."
Angeklagter Wilhelm Kappler: "Meine schädlichen und verbrecherischen Handlungen sowie meine Selbstbesinnung, zu der ich reichlich Gelegenheit hatte, haben in mir den unbeirrbaren Vorsatz und den festen Willen entstehen lassen, wiedergutzumachen, wo und wie es nur angängig ist.
Ich bin von dem einen Wunsche nur beseelt, dass ich diese meine innere Wandlung durch praktische Tätigkeit und Bewährung unter Beweis stellen kann. Ich hoffe und bitte das hohe Gericht, dass ich trotz meines vorgeschrittenen Alters hierzu noch einmal Gelegenheit erhalte. Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers vollinhaltlich an und möchte nur noch persönlich meine Bitte hinzufügen, mich in meinen Handlungen in gerechter Wertung all der damit verknüpften Umstände milder beurteilen zu wollen."
Angeklagter Hans Hertel: "Hohes Gericht. Zuerst möchte ich mich bei den Kumpels der Steinkohle, vor allem bei den Kumpels des Werks Deutschland und des Karl-Marx-Werkes für meine Verbrechen, die ich an ihnen und am Werk begangen habe, entschuldigen. Ich möchte mich entschuldigen für den Vertrauensbruch, den ich durch das Vertrauen, was sie in mich als sie mich als technischen Leiter eingesetzt haben, begangen habe.
Ich habe in der langen Untersuchungshaft durch die während der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse mein Bewusstsein geändert. Ich habe in der Untersuchungshaft Gelegenheit gehabt, etwas über die Grundlagen des Sozialismus zu erfahren. Und dadurch ist mir erst in hohem Umfange bewusst geworden, in welchem Ausmaß ich geschädigt habe. Und es ist mir hierbei klar geworden, dass ich nicht nur an der Steinkohle und an der Volkswirtschaft, sondern auch an meiner Familie und an mir zum Verbrecher geworden bin.
Ich bin mir vollkommen klar darüber, dass ich eine empfindliche Strafe verdient habe. Denn ich habe ja durch meine Handlungsweise die planmäßige Entwicklung unseres Volkswirtschaftsplanes gehemmt. Und auf der anderen Seite dadurch den Imperialismus unterstützt.
Ich habe Strafe verdient und ich bitte das hohe Gericht hierdurch um Verzeihung. Ich bereue meine Verbrechen auf das tiefste. Und ich habe nur den einen Wunsch: Ich möchte wiedergutmachen. Ich möchte das hohe Gericht bitten zu befürworten, dass ich während der Strafzeit arbeiten darf. Ich möchte durch Arbeit beweisen, dass ich mein Bewusstsein geändert habe. Ich möchte mein verändertes Bewusstsein durch die Tat beweisen. Im übrigens schließe ich mich den Worten meines Rechtsanwaltes an."
Es folgen die Plädoyers der Angeklagten Bank, Fankhänel, Kribus und Kuchheida.
Georg Bank: "Ich bereue insbesondere meine Hetze gegen die Oder-Neiße-Grenze." Hat sich 1950 von Laby abgewandt, war aber zu feige, sich selbst anzuzeigen. Zum Verräter geworden gegenüber den Kumpels, weil er Kriegshetzern Material gab. Diese Verbrechen lassen sich nicht so einfach wieder gut machen. Möchte noch einmal die gute Behandlung erwähnen und den Untersuchungsbehörden dafür danken.
Bruno Fankhähnel: "Ich bereue meine Tat auf das tiefste." Der Prozess soll andere warnen, solche Verbrechen zu begehen.
Herbert Kribus: Möchte nicht den Anschein erwecken, mich hinter Fleischer zu verstecken. Bin meiner Schuld bewusst. Er erzählt, dass er 1951 auf einen Kongress nach Dresden ging, Dresden völlig zerstört vorfand. Es haben die Leute, die immer mit Kultur prahlen (er meint, ohne es zu sagen, die Briten und Amerikaner), diese wehrlose Stadt bombardiert. Damals wandte ich mich vom Westen ab. "RIAS-Hetze". Hatte Angst. Bin in der Haft anständig und korrekt behandelt worden. Es gab "Unterhaltungen" mit Untersuchungsrichtern und Sachbearbeitern. Bin körperlich noch rüstig und möchte gern in der Haft im Bergbau arbeiten, auch um meine Familie zu unterstützen.
Conrad Kuchheida: "Bekenne mich schuldig und bedauere Verbrechen zutiefst." Möchte den anderen, die noch nicht zur DDR stehen, raten, umzudenken.
Bandsignatur MfS HA IX Tb 2187 bei der Stasiunterlagenbehörde