EIgentümer, Mieter, Winterdienst oder die Stadt: Wer ist zuständig?
Mit dem Tauwetter endet nicht automatisch der Winterdienst. Wer für das Streuen zuständig war, muss in der Regel auch Splitt, Sand oder Granulat wieder entfernen. Warum das zur Verkehrssicherungspflicht gehört, welche Fristen gelten – und wie das Streugut richtig entsorgt wird.