
Archivradio – Geschichte im Original Verteidiger-Plädoyer für Mitangeklagte im Otto-Fleischer-Prozess | 1953
Jun 2, 2021
19:25
Wie es in den DDR-Prozessen der 1950er Jahre immer wieder vorkam, verteidigt der Verteidiger nicht seine Mandanten, sondern folgt im Wesentlichen der Anklage – allenfalls mit der Bitte, ein "gerechtes Urteil" zu fällen. Rechtsanwalt Zumpe mahnt mildernde Umstände an und begründet dies damit, dass die Oberschlesier, die seine Klienten beide sind, generell zum Kapitalismus neigten, also quasi von Geburt an vorbelastet seien.
Kribus und Kuchheida sind schuldig im Sinne der Anklage. Beide Angeklagten haben sich auch für schuldig bekannt. Die von mir vertretenen Angeklagten entstammen kleinbürgerlichen, beziehungsweise bürgerlichen Kreisen. Beide erlebten ihre Ausbildung und ihre Berufstätigkeit in einer Zeit, in der die Krisen und die Schwankungen des Kapitalismus nicht auf sie unwirksam blieben, sie diese am eigenen Körper merkten. Während unsere Ordnung, die technischen Kader entsprechend der Fähigkeit der Menschen an die richtigen Stellen einsetzt, war es bei meinen Angeklagten so, dass sie zeitweilig hindurch arbeitslos waren, dass sie andere Zeiten hindurch nicht entsprechend ihres Berufes tätig sein konnten. Und dass sie darüberhinaus, als sie nun endlich in ihrem Beruf arbeiten konnten, eine untergeordnete Stellung einnahmen. Sie waren für den Kapitalismus Ausbeutungsobjekte, gehörten zeitwilig zur Armee der Arbeitslosen, beziehungsweise mussten Fremdberufe ergreifen. Der Umstand, Ausbeutungsobjekt zu sein, änderte sich für meine Angeklagten auch nicht dadurch, dass sie später in höherer Funktionen innerhalb des Kapitalismus tätig waren. Sie waren selbst als unmittelbare Handlanger des Kapitalismus selbst Ausgebeutete, wenn sie auch zur Ausbeutung anderer Menschen beitrugen.Quelle: Rechtsanwalt Zumpe im Otto-Fleischer-Prozess
