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# 28 VerwaltungsR AT – Anhörung gem. § 28 VwVfG

Apr 15, 2024
Klaus Neitzke, Oberregierungsrat und erfahrener AG‑Leiter im öffentlichen Recht, und Claas Stodollick, Regierungsdirektor mit viel Praxis in Behördenklausuren, erläutern die Anhörung nach § 28 VwVfG. Sie sprechen über Voraussetzungen, Heilung und Rechtsprechung. Es geht um Polizei‑ und Ordnungsrecht, Grundrechte, aktuelle Urteile und konkrete Klausurtipps.
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Episode notes
ANECDOTE

WG Party Anekdote Zur Legitimation Von Entscheidungen

  • Christian Walz erzählt eine persönliche Anekdote über nächtliche Partys in einer Studenten-WG, um die Legitimitätsfunktion der Anhörung zu verdeutlichen.
  • Die Moral: Vorher informieren schafft Akzeptanz, auch wenn die Entscheidung bestehen bleibt.
INSIGHT

Doppelfunktionale Polizei Maßnahme Im Anhörungsfall

  • In Notrufsituationen können polizeiliche Maßnahmen doppelfunktional sein und Verwaltungs- sowie Strafrecht berühren.
  • Im OVG-Fall rief der spätere Kläger selbst die Polizei; die Maßnahme war eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot.
ADVICE

Schema Streng Abarbeiten In Klausuren

  • Prüfe im Schema: Voraussetzung § 28 Absatz 1, dann Entbehrlichkeit nach Absatz 2, anschließend Heilung nach § 45 und zuletzt Unbeachtlichkeit nach § 46.
  • Christian Walz empfiehlt stringentes Abarbeiten dieses Prüfschemas in Klausuren.
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