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# 17 Versäumnisurteil & Einspruch 3 (Tenor)

Jan 15, 2024
In dieser Folge spricht Tom Soller, Richter am Landgericht Dortmund, über die Tenorierung von Endurteilen nach Einspruch gegen Versäumnisurteile. Er definiert den Tenor als das "Herzstück" der Entscheidung, das für die Vollstreckung maßgeblich ist. Gemeinsam mit Christian Walz gibt er praktische Tipps zur Formulierung von Hauptsache, Kosten und vorläufiger Vollstreckbarkeit. Besonders betont werden die häufigsten Fehlerquellen und wichtige Regelungen der ZPO, die für Jurastudenten von Bedeutung sind.
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INSIGHT

Entscheidung Nach §343 ZPO

  • Bei Entscheidung nach Einspruch entscheidet § 343 ZPO, ob das Versäumnisurteil aufrecht erhalten oder aufgehoben wird.
  • Das Endurteil muss klar sagen, was mit dem ursprünglichen Titel geschieht.
ADVICE

Aufhebung Und Neue Entscheidung

  • Wenn der Einspruch Erfolg hat, tenorierst du die Aufhebung des VU und musst zugleich in der Sache neu entscheiden.
  • Kombiniere klar: VU wird aufgehoben; die Klage wird abgewiesen oder der Beklagte verurteilt.
ADVICE

Tenor Bei Teilsiegen

  • Bei Teilsiegen formuliere präzise, welcher Teil des VU aufrechterhalten und welcher aufgehoben wird.
  • Du kannst das VU 'insoweit aufrechterhalten' oder 'teilweise aufgehoben und neu gefasst' tenorieren.
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