Filbinger setzt sich vor Gericht gegen Hochhuth nur teilweise durch | 23.5.1978
May 14, 2020
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Am 23.5.1978 entscheidet das Stuttgarter Landgericht über die einstweilige Verfügung: Der Schriftsteller Rolf Hochhuth darf bestimmte Äußerungen über Hans Filbinger nicht mehr wiederholen – andere Sätze schon. Es bestätigt die Entscheidung später.