
Archivradio – Geschichte im Original Plädoyer: Todesstrafe | DDR-Strafprozess gegen Elli Barczatis und Karl Laurenz | 23.9.1955 (4/5)
Jun 2, 2021
06:31
Der Beginn der Aufnahme — oder zumindest die Einleitung durch den Richter — fehlt. Staatsanwalt Wolfgang Lindner stellt fest, die Angeklagten hätten gegen Artikel 6 der Verfassung der DDR verstoßen, also "Boykotthetze" betrieben und fordert die Todesstrafe für beide. Elli Barczatis schreit vor Entsetzen. Der Richter legt eine Pause ein.
Plädoyer Staatsanwalt Lindner: "Die Verbrechen, die die Angeklagten gemeinsam begangen haben, sind Verbrechen nach dem Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Und in Ziffer 2 steht: Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker, Bekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militaristischer Propaganda, sowie Kriegshetze und alle sonstigen Handlungen, die sich gegen die Gleichberechtigung richten, sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.
Und wer wegen dieser Verbrechen bestraft wird, wird nach den Richtlinien des Strafgesetzbuches, wonach auf solche Verbrechen die höchste Strafe steht, verurteilt werden. Das wussten die Angeklagten im Voraus. Sie haben Boykotthetze betrieben. Sie haben Mitteilungen über Vorgänge in der Deutschen Demokratischen Republik an den Feind, an den Feind der Deutschen Demokratischen Republik, an die imperialistischen Kriegshetzer, an die Monopolkapitalisten, selbstverständlich an die von ihnen Beauftragten gelenkt, geleitet. […]
Und mit diesen Feinden haben sie sich verbunden, haben ihnen die Möglichkeiten gegeben durch Lieferung von Informationen über Tatsachen der Deutschen Demokratischen Republik, die sie, die diese Organisationen — wie die Angeklagten beide wussten — nicht etwa dazu benutzten, um unsere Menschen über Schwierigkeiten hinwegzuhelfen, die sie ihnen bereiteten, sondern um diese Schwierigkeiten zu vergrößern, eben: zu boykottieren.
Und das, was sie noch getan haben, ist aber auch Kriegshetze, wenn man den Feind unterstützt in seinem Bestreben uns zu schaden, im kalten Kriege zu schaden und darüber hinaus den heißen Krieg anzufachen. Den beiden Angeklagten war bewusst, was für Bestrebungen von den Imperialisten aus den Vereinigten Staaten von Amerika ausging. Es war ihnen bewusst, wer zu diesen Monopolkapitalisten, zu diesen Imperialisten, zu diesen Kriegshetzern steht und hält in Westdeutschland. Und sie wussten, dass diese Organisationen nicht etwa Organisationen des Humanismus sind, sondern dass diese Organisationen, diese Kriegshetze, Rüstungsindustriellen, die ideologische Vorbereitung des heißen Krieges vorbereiten helfen, damit sie die ideologische Vorbereitung treffen können.
Das wussten die Angeklagten beide ganz genau, sie lasen es in der Zeitung, sie waren informiert. Sie haben in innerbetrieblichen Schulungen, staatspolitischen Schulungen, haben sie darüber zur Genüge erfahren.
Wer sich nicht überzeugen lassen will und wer bewusst und vorsätzlich zum Feind übergeht und sein Land und sein Volk verrät, der verdient keine andere Strafe als die aus dem Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Ich beantrage wegen erwiesener Verbrechen nach diesem Gesetz gegen den Angeklagten Laurenz, Karl, geboren am 11.9.1905, die Todesstrafe. Ich beantrage nach diesem Gesetz wegen erwiesener Verbrechen gegen die Angeklagte Barczatis, Elli Helene, geboren am 7.1.1912, die Todesstrafe.
(Elli Barczatis weint)
Den Angeklagten ist das Vermögen einzuziehen."
Richter: "Vor den Ausführungen der Angeklagten und den Schlussworten tritt zunächst eine Pause von einer Viertelstunde ein."
