
F.A.Z. Einspruch #366: Was das GEMA-Urteil für ChatGPT-Nutzer bedeutet
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Nov 19, 2025 Rolf Schwartmann, Leiter der Forschungsstelle Medienrecht an der TH Köln, diskutiert das GEMA-Urteil und dessen weitreichende Auswirkungen auf KI-Nutzer. Besonders spannend ist die Frage, ob die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch KI als Vervielfältigung gilt. Entertainer Harald Schmidt bringt frischen Wind mit humorvollen Anekdoten über Politik und Gesellschaft. Er reflektiert auch historische Einsichten, die für die heutige Zeit relevant sind. Eine fesselnde Mischung aus Recht und Unterhaltung!
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Episode notes
Entwickler: Lizenzen Statt Nur Filter
- Anbieter können nicht einfach per Filter jede Urheberrechtsproblematik vermeiden, behauptet das Münchner Urteil.
- Entwickler sollten Lizenzen klären oder technische/vertragliche Maßnahmen treffen, statt allein auf Filter zu setzen.
Text‑&‑Data‑Mining Schranke Hat Grenzen
- Die TDM-Schranke (§44b UrhG) war nie dafür gedacht, fertige KI-Outputs freizustellen oder Urheberrechtsschutz aufzuheben.
- Für austrainierte Modelle lässt sich die Schranke nicht zur Rechtfertigung von Outputs heranziehen.
Kein Persönlichkeitsrecht Bei Veränderten Texten
- Persönlichkeitsrechtsansprüche setzen Entstellung voraus und wurden hier verneint.
- Das Gericht sah im fehlerhaften oder veränderten Wiedergabe eines Liedtextes primär eine Verwertungsfrage, nicht eine Persönlichkeitsrechtsverletzung.



