
Darum darf der Verfassungsschutz die AfD nicht als gesichert rechtsextrem einstufen | Nr. 8920
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Eilverfahren und Ausblick aufs Hauptsacheverfahren
Speaker 0 erklärt, dass es sich um ein Eilverfahren handelt und das Hauptsacheverfahren vor dem Kölner Gericht offen bleibt.
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