Sebastian Dötterl, Richter am Oberlandesgericht München, und Henrike Weiden, Professorin für Wirtschaftsprivatrecht, diskutieren die Herausforderungen des Digital Services Act. Dötterl fragt, ob Künstliche Intelligenz im Gerichtssaal sinnvoll eingesetzt werden kann. Weiden erklärt, wie der Act als Schutzinstrument für die Demokratie dienen könnte. Beide betonen die Bedeutung von KI in der Rechtsfindung und beleuchten die Risiken und Chancen, die damit verbunden sind, ohne die richterliche Unabhängigkeit zu gefährden.
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Durchsetzungsmechanismen des DSA
Der DSA nutzt klassische und spezielle Instrumente wie Notice and Action zur Durchsetzung.
Gesetzeswidrige Inhalte müssen schnell entfernt werden, wobei die genaue Rechtslage oft schwer zu beurteilen ist.
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Rolle der Trusted Flagger im DSA
Trusted Flagger erhalten privilegierten Zugang zur Meldung rechtswidriger Inhalte.
Sie müssen Experten sein, sind aber selbst keine Durchsetzungsbehörden oder Gerichte.
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Durchsetzung auf EU- und nationaler Ebene
Die Durchsetzung des DSA erfolgt sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene mit unterschiedlichen Zuständigkeiten.
Politische Einflussnahme kann die Glaubwürdigkeit der EU-Kommission beeinflussen.
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Vorträge der Wirtschaftsrechtlerin Henrike Weiden und des Richters Sebastian Dötterl Moderation: Katja Weber
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Was kann und soll der Digital Services Act? Wie kann er produktiv für uns werden? Das beschreibt die Juristin Henrike Weiden. Und: Ist es denkbar und sinnvoll, im Gerichtssaal mit KI-Systemen zu arbeiten? Die Frage stellt und beantwortet der Richter Sebastian Dötterl.
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Henrike Weiden lehrt Wirtschaftsprivatrecht und Recht der Digitalisierung an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. Sie ist Vorsitzende des Beirats der Koordinierungsstelle für Digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur.
Ihren Vortrag mit dem Titel "Plattformökonomie und Macht: Wie wirkungsvoll ist der Digital Services Act?" hat sie am 25. April 2025 anlässlich des Internationalen For..Net Symposiums mit dem Titel "KI im demokratischen Rechtsstaat" gehalten. Die Tagung wird jährlich gemeinsam vom TUM Center for Digital Public Services (CDPS) und dem Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) ausgerichtet.
Nach ihr hat dort Sebastian Dötterl vorgetragen, er ist Richter am Oberlandesgericht München und lehrt an der Ludwig-Maximilians-Universität München, unter anderem zu Künstlicher Intelligenz und Recht. Sein Vortrag heißt "Richterliche Co-Creation mit KI: Bessere Rechtsfindung oder verfassungsrechtlicher Alptraum?".