
Thema des Tages Wöginger-Prozess: Warum DER STANDARD jetzt Ticker-Verbot hat
Mar 25, 2026
Rainer Schüller, stellvertretender Chefredakteur des STANDARD mit viel Erfahrung in Print und Online, und Theo Anders, innenpolitischer Redakteur mit Prozesspraxis, erklären, warum beim Wöginger‑Prozess das Live‑Tickern untersagt wurde. Sie diskutieren rechtliche Grundlagen, die Reaktion des STANDARD und die Debatte um Ticker versus Artikel‑Updates. Kurze, klare Einblicke in den Ablauf des Verfahrens und die Pressefreiheitsfrage.
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Episode notes
Live-Ticker Rechtlich Zulässig Aber Richterspielraum
- Live-Ticker sind grundsätzlich zulässig, aber Richter können sie im Einzelfall untersagen wenn überwiegende Interessen vorliegen.
- Oberster Gerichtshof bestätigte Zulässigkeit; Richterin verbot Tickern wegen möglicher Zeugenbeeinflussung im Wöginger-Prozess.
Theo Tickert Regelmäßig Aus Linz
- Theo Anders tickerte an bisherigen Verhandlungstagen regelmäßig aus dem Linzer Gerichtssaal ohne Beanstandung.
- Am betreffenden Tag beantragte Verteidiger Peter Lewisch das Verbot, Richterin und Schöffen berieten eine halbe Stunde und untersagten das Tickern.
Bei Tickerverbot Artikel Fortlaufend Updaten
- Informiert weiter zeitnah, wenn ein Format untersagt wird, indem Artikel laufend geupdated werden.
- Der STANDARD schaltete den Ticker ab und leitete Nutzer in einen fortlaufend aktualisierten Artikel über.
