
#24 Der Kollisionskurator
MOUNT ERBRECHT
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Entschädigung des Kollisionskurators
Besprechung der Bemessung nach §283 ABGB: fünf Prozent vom erfassten Vermögen, mit Möglichkeit der gerichtlichen Mäßigung.
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Besprechung der Bemessung nach §283 ABGB: fünf Prozent vom erfassten Vermögen, mit Möglichkeit der gerichtlichen Mäßigung.